Anfang Dezember 2024 ist die aktualisierte Elektrotechnikverordnung ETV 2020 in Kraft getreten. Wir informieren Sie über die Änderungen.
Die Elektrotechnikverordnung ETV 2020 regelt die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen. Am 3. Dezember 2024 ist eine Änderung in Kraft getreten. Die Neuerungen betreffen vor allem die Listen der verbindlich erklärten und kundgemachten Normen und Richtlinien. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.
In der Liste der verbindlichen Normen (Anhang I) entfallen folgende Einträge:
Zudem wurden in der Liste der verbindlichen Normen folgende Einträge aktualisiert:
Normen und Referenzdokumente stellen Mindestanforderungen dar. Grundsätzlich sind sie Empfehlungen, deren Anwendung freiwillig ist. Werden Normen allerdings vom Gesetzgeber für verbindlich erklärt, erlangen sie Gesetzesrang.
Kundgemachte Normen sind nicht verbindliche Bestimmungen, bei deren Anwendung die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Elektrotechnikgesetzes ETG 1992 als erfüllt angesehen werden können. Bei einer fehlenden oder unvollständigen Anwendung von kundgemachten Normen und Referenzdokumenten ist eine Risikobeurteilung notwendig.
Wendet man im Zusammenhang mit verbindlichen Normen und Referenzdokumenten alternative Lösungsansätze an, ist eine Ausnahmebewilligung bei der Behörde einzuholen.
In der Liste der kundgemachten Normen sind folgende Normen neu hinzugekommen:
Außerdem wurde die Liste um folgende Richtlinien erweitert, die Ergänzungen zur OVE E 8101:2019-01-01„Elektrische Niederspannungsanlagen“ darstellen:
Folgende aktualisierte Normen ersetzen in der Liste der kundgemachten Normen die jeweilige Vorgängerversion:
Die Berichtigungen der ÖVE/ÖNORM EN 60335-1/AC:2014-05-01 sowie der OVE EN 61936-1/AC:2017-08-01 sind nach der Veröffentlichung neuer Ausgaben nicht mehr notwendig und wurden daher ersatzlos aus der Liste der kundgemachten Normen gestrichen.
Alle Details zur Änderung der Elektrotechnikverordnung ETV 2020 können Sie im Rechtsinformationssystem RIS nachlesen.