OVE E 8101 und OVE-Richtlinie R 12-2 – Niederspannungsanlagen und ergänzender Brandschutz

Seit 9. Juli 2020 ist die Elektrotechnikverordnung ETV 2020 in Kraft, seit 3. Dezember 2024 liegt eine Aktualisierung vor. Damit sind auch die Anwendung und die Rechtssicherheit der OVE E 8101 klar festgelegt.

Die Elektrotechnikverordnung ETV 2020 dient wie zuvor der Regelung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie anderer Anlagen in deren Einflussbereich. Die wesentlichen Neuerungen: Die Liste der verbindlichen Normen ist deutlich kürzer. Nur noch rein österreichische elektrotechnische Normen und elektrotechnische Referenzdokumente können zukünftig verbindlich erklärt werden.

1. Rechtssicherheit bei Anwendung der OVE E 8101

Eine dieser kundgemachten Normen ist die OVE E 8101:2019-01-01 „Elektrische Niederspannungsanlagen“. Mit der Kundmachung dieser Norm und unter gleichzeitiger Zurückziehung der veralteten verbindlichen Normen (ÖVE/ÖNORM E 8001, ÖVE-EN 1) ist die Anwendung und somit auch die Rechtssicherheit bezüglich der Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen klar festgelegt.

Ein detaillierter Einblick zur anerkannten Regel der Technik OVE E 8101 und den bei der Errichtung von Niederspannungsanlagen zu beachtenden wesentlichen Änderungen werden in diesem OVE Academy-Seminar vermittelt. 

Weiters werden auch die ergänzenden und z.T. neuen Brandschutzmaßnahmen für elektrische Niederspannungsanlagen zufolge der OVE-Richtlinie R 12-2 behandelt.

2. Rechtsstatus und Struktur der Errichtungsbestimmung OVE E 8101

  •   Übersicht
  •   Wichtige Teile im Detail
  •   Übersetzungshilfe für die früher verbindlichen Bestimmungen ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe + ÖVE-EN 1 Reihe, ÖVE/ÖNORM E 8002 und ÖVE/ÖNORM E 8007 

3. Wesentliche Änderungen im Überblick 

  •   Begriffliche Änderungen (z.B. Schutzvorkehrungen vs. Schutzmaßnahme, Schutz-/Funktionserdungsleiter)
  •   Äußere Einflüsse (Tabelle 51.A)
  •   Zusätzlicher Schutz   
  •   Störlichtbogenschalter AFDD
  •   Spannungsabfall
  •   Kabel und Leitungsanlagen (z.B. neue Verlegearten, Reduktionsfaktor für oberwellenbehaftete Ströme)
  •   Grundsätzliche Anforderungen für EMV-Maßnahmen
  •   Änderungen bei Erst- und Wiederholungsprüfungen 

4. Wesentliche Inhalte der OVE Richtlinie R 12-2

  •   Erweiterter Geltungsbereich für die Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  •   Detailliertere Aufstellungsbedingungen für Gruppen- und Zentralbatterieanlagen
  •   Brandschutztechnische Anforderungen für notwendige Treppenhäuser und entlang von gesicherten Fluchtbereichen

Zielgruppe:

  • Personen, die mit der Planung und Installation von elektrischen Anlagen betraut sind
  • Sachverständige
  • Brandschutztechniker:innen
  • Vertreter:innen von Behörden und verwandten Fachgebieten
Termin und Ort
Termin und Ort
20.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr
Termin und Ort
OVE Academy Galerie
Eschenbachgasse 9
1010 Wien
Preise und Anmeldung
€ 610
OVE-Mitglied (zzgl. gesetzl. USt.)
€ 660
Normalpreis (zzgl. gesetzl. USt.)

Anmerkungen:

    Die Seminarkosten beinhalten die Pausenverpflegung, Mittagessen, die Seminarunterlagen und die Teilnahmebestätigung.

     

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