1. Begrüßung, Einleitung durch Präsident Dr. Kari Kapsch
2. Jahresbericht des Generalsekretärs Dipl.-Ing. Peter Reichel
3. Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses Dipl.-Ing. Dr. Karl Wimmer
4. Bericht des Abschlussprüfers
5. Wahlen
5.1 Präsidium
5.2 Vorstand
5.3 Abschlussprüfer
6. Statutenänderungen
7. Ehrungen
8. Allfälliges
Um 17.00 h hält Frau Dipl.-Ing. Tanja Kienegger, CEO Siemens Mobility Austria GmbH einen Vortrag zu „Digitale Zukunft der Mobilität“mit anschließender Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Diese Veranstaltung wird hybrid abgehalten. Bitte geben Sie bei der Anmeldung/Buchung unbedingt an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen werden. Bei Online-Teilnahme erhalten Sie die Zugangsdaten einen Tag vor der Veranstaltung per Mail.
Anschließend laden wir die Teilnehmer:innen vor Ort zum geselligen Beisammensein.
Zielgruppe: OVE-Mitglieder
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Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Wahlen
5.1 PRÄSIDIUM
Die Funktionsperiode von Dr. Kari Kapsch / CANCOM Austria und VD Dipl.-Ing. Mag. (FH) Gerhard Christiner / APG endet 2024 und beide können in ihren aktuellen Funktionen nach Vollendung der 2. Funktionsperiode nicht mehr für eine Wiederwahl kandidieren. Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 folgenden Wahlvorschlag beschlossen:
Präsident: KommR Dipl.-Ing. Gerhard Fida / GF Wiener Netze
Vizepräsident: Mag. Dietmar Wiesinger, MBA / GF CANCOM Austria.
5.2 VORSTAND
Ing. Peter Amler, Andritz Hydro GmbH trat Ende Dezember 2023 in den verdienten Ruhestand, der Vorstand hat als Nachfolger Dr. Günter Reise / Andritz Hydro GmbH kooptiert.
Nach der Wahl von GF KommR Dipl.-Ing. Gerhard Fida zum Präsidenten, wird dessen Sitz im Vorstand frei, für den VD Dipl.-Ing. Mag. (FH) Gerhard Christiner / APG nach der Beendigung seiner Funktionsperiode als Vizepräsident vorgeschlagen wird.
5.3 ABSCHLUSSPRÜFER
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, der Generalversammlung die Mazars Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als Abschluss-prüfer vorzuschlagen.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Statutenänderung
Mit 14. Juli 2023 trat das Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschaftsversammlungen - VirtGesG in Kraft, das auch für Vereine und deren Mitgliedersammlungen gilt. Demnach kann eine Gesellschafterversammlung auch virtuell oder hybrid abgehalten werden, wenn dies in den Statuten vorgesehen ist. Um diese Möglichkeit für den OVE zu gewährleisten, wird folgende Ergänzung der Statuten vorgeschlagen:
§ 10. OVE -Generalversammlung
(2) Die Mitglieder werden, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Zeitpunkt schriftlich oder per E-Mail (elektronisch) verständigt. Die Generalversammlung kann auch entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Durchführung virtueller Gesellschaftsversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversamm-lungen-Gesetz – VirtGesG) als Einfache virtuelle Veranstaltung, Moderierte virtuelle Versammlung oder Hybride Versammlung abgehalten werden. Die Entscheidung über die Form der Durchführung obliegt dem Vorstand. Schriftliche Stimmendelegierung ist zulässig. Jedes Mitglied kann max. zwei Stimmendelegierungen erhalten.
(3) Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
binnen sechs Wochen statt. Über die Form der Durchführung entscheidet der / die jeweilige Antragsteller:in.