Rechts- und Normenkonformität sind für elektrische Anlagen und Betriebsmittel unerlässlich. Aber wie kann ein Hersteller Konformität umsetzen und damit die Sicherheitsziele erfüllen?
Hersteller elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen sind verpflichtet, die im Elektrotechnikgesetz (ETG) 1992 §3 festgelegten Sicherheitsziele zu erfüllen. Hierbei sind bei der Errichtung, dem Betrieb, der Überprüfung und der Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage mögliche Risiken sowohl im Umgang als auch im Umfeld der elektrischen Anlage zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Dasselbe gilt für elektrische Betriebsmittel. Liegt eine Nichtkonformität in Bezug auf nationale oder internationale gesetzliche sowie normativer Anforderungen vor, sind entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung zu setzen.
Im Rahmen einer Risikobeurteilung, unter anderem nach ÖNORM ISO 31000, ÖVE/ÖNORM EN 31010, ÖNORM D 4900, erfolgt eine Risikoidentifizierung, Risikoanalyse und Risikobewertung für einen definierten Anwendungsbereich (Scope) und Kontext. Das Ergebnis dieser Risikobeurteilung muss eine Aussage enthalten, ob die Sicherheitsziele gemäß ETG 1992 §3 gewährleistet sind. Dies umfasst unter anderem Betriebssicherheit, Sicherheit von Personen und Sachen, sowie den sicheren und ungestörten Betrieb anderer elektrischer Anlagen, Betriebsmittel und sonstiger Anlagen in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich. In weiterer Folge erfolgt die Risikobewältigung, wo auf Basis definierter Kriterien entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung gesetzt werden. Damit kann bei etwaiger vorliegender Nichtkonformität durch Umsetzung dieser Maßnahmen eine entsprechende Konformität erlangt werden.
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Die Seminarkosten beinhalten die Pausenverpflegung, Mittagessen, die Seminarunterlagen und die Teilnahmebestätigung.