Die aktuelle OIB Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ benachteiligt in mehreren Punkten die Energieform Strom. Damit Österreichs Klimaziele erreichbar bleiben, bedarf es einer Nachbesserung.
Die OIB Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ wurde im April des vergangenen Jahres herausgegeben, aktuell wird sie in die bestehenden Landesbauvorschriften integriert. Doch eine vollständige Umsetzung dieser Richtlinie würde zu einer deutlichen Benachteiligung von Strom als Energieform führen. Dies wiederum steht in krassem Gegensatz zur europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sowie zu Österreichs Klima- und Energiestrategie.
Benachteiligung in mehreren Punkten
Strom, der im Bereich Elektromobilität als „Zero Emission“-Energieform gilt, wird in der Richtlinie mit einem hohen CO2-Koeffizienten dargestellt. Die OIB RL 6 in ihrer vorliegenden Form stellt also die Verwendung von Strom zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung in Frage. Außerdem findet selbst produzierter Ökostrom aus Photovoltaik-Anlagen keine ausreichende Anerkennung im Energieausweis eines Gebäudes. Sollen die Ziele der Klima- und Energiestrategie erreichbar bleiben, gilt es, dies zu ändern.
OVE fordern Nachbesserungen
Einige Länder – etwa Salzburg und das Burgenland – haben die Schwächen der aktuellen OIB Richtlinie 6 bereits erkannt und werden sie nicht vollständig in ihre Landesbauordnungen übernehmen. Der OVE tritt für eine österreichweite Lösung im Sinne einer Gleichbehandlung der Energieform Strom ein und fordert folgende Nachbesserungen in der OIB RL 6:
Das vollständige OVE-Positionspapier zur OIB Richtlinie 6 zum Download