Ökodesign-Verordnung in Kraft: Normung unterstützt nachhaltige Wirtschaft

Am 18. Juli 2024 ist in der EU die Ökodesign-Verordnung in Kraft getreten. Sie hat die fast 15 Jahre alte Ökodesign-Richtlinie abgelöst und soll künftig sicherstellen, dass Produkte, die auf den EU-Binnenmarkt kommen, langlebiger, reparierbar, energieeffizienter und recyclingfähiger sind. Der Normung kommt hier eine wichtige Rolle zu.

Die Ökodesign-Verordnung ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) betrifft nicht mehr nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler, sondern fast alle Alltagsprodukte. Niedrigerer Stromverbrauch, erhöhte Lebensdauer und bessere Reparierbarkeit der Produkte sollen Verbraucher:innen und Umwelt zugutekommen. Zudem verbietet die Verordnung die Vernichtung gebrauchsfähiger Konsumartikel.

Welche Eigenschaften hat ein nachhaltiges Produkt?

Ein nachhaltiges Produkt zeichnet sich durch eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aus:

  • Es verbraucht weniger Energie.
  • Es hält länger.
  • Es kann leicht repariert werden.
  • Teile können leicht demontiert und weiterverwendet werden.
  • Es enthält weniger bedenkliche Stoffe.
  • Es kann leicht recycelt werden.
  • Es enthält mehr recycelte Materialien.
  • Es hat einen geringeren Umwelteinfluss über seinen Lebenszyklus.

Quelle: Europäische Kommission

Normen für funktionierende Kreislaufwirtschaft

Die neue Ökodesign-Verordnung sieht vor, dass Rohstoffe, Materialien und Produkte im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft so effizient wie möglich eingesetzt und genutzt werden. Die Verordnung ist eine sogenannte Rahmengesetzgebung.

Das bedeutet, es braucht für jedes einzelne Produkt bzw. für Produktgruppen konkrete Vorschriften. Hier kommt die Normungsarbeit ins Spiel: Normen schaffen eine gemeinsame Sprache und einheitliche Schnittstellen. Sie legen Qualitätskriterien bzw. Anforderungen für die Prüfung von Produkten und Systemen fest.

Die EU-Kommission hat bereits Aufträge zur Entwicklung von Normen im Zusammenhang mit den Ökodesign-Anforderungen bestimmter Produktgruppen an CEN/CENELEC vergeben, etwa in Bezug auf die Energiekennzeichnung von Kühlgeräten oder die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswäschetrocknern. Weitere Mandate sind im Annual Union Work Programme for European Standardisation der Kommission angekündigt, darunter etwa zum Thema Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Neue Normen mitgestalten

Weltweit beschäftigen sich Normungsexpert:innen in Technischen Komitees und Ausschüssen mit der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit elektronischer Produkte und Systeme, diskutierten Begriffe wie Materialeffizienz oder Umweltbedingungen und erarbeiten einheitliche Standards:

  • Im CEN/CLC/JTC 10 geht es um die Materialeffizienz von Produkten, die in den Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie fallen. Im Fokus stehen etwas die Verlängerung der Produktlebensdauer oder Möglichkeiten für das Recycling von kritischen Rohstoffen und die Wiederverwendung von Bauteilen.
     
  • Das IEC TC 111 befasst sich mit der Ausarbeitung von Leitlinien und Normen im Umweltbereich. In enger Zusammenarbeit mit den Produktkomitees werden die Umweltanforderungen in Produktnormen erarbeitet.
     
  • Das ACEA der IEC (Advisory Committee on Environmental Aspects) beschäftigt sich mit allen Aspekten zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen durch elektrotechnische Produkte und Systeme, also umweltfreundliches Design und Material, Kennzeichnung, CO2-Ausstoß, Kreislaufwirtschaft und Recycling. Das ACEA koordiniert die IEC-Arbeit im Zusammenhang mit Umweltaspekten, berät das SMB (Standardization Management Board) von IEC und entwickelt Leitfäden, die etwa als Grundlage für einschlägige Standards verwendet werden können.

Im OVE sind die Technischen Komitees CEN/CLC JTC 10 sowie IEC TC 111 im TSK IT-EG-ENV „Umwelt“ gespiegelt. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

Bessere Verbraucherinformation durch Digitalen Produktpass

Die Ökodesign-Verordnung sieht auch Maßnahmen für eine bessere Information der Verbraucher:innen vor: Ein Digitaler Produktpass (DPP) soll künftig die Nachhaltigkeit von Produkten unterstützen, ihre Lebensdauer verlängern und mehr Transparenz bieten.

Auf dem digitalen Ausweis sollen relevante Informationen – von verwendeten Rohstoffen über Betriebsanleitungen bis zu Recycling-Möglichkeiten – gespeichert sein. Ziel ist es, einen einheitlichen Datenaustausch über den kompletten Produktlebenszyklus zu ermöglichen.

Während der Gesetzgeber den Rahmen für den Digitalen Produktpass festlegt, müssen Normen und Standards diesen konkretisieren. Die im Digitalen Produktpass enthaltenen Daten müssen vergleichbar sein, um die Interoperabilität zu gewährleisten. Es gilt nationale, europäische und internationale Richtlinien in Einklang zu bringen. Normung ist also eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Digitalen Produktpasses.

Die Europäische Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC beauftragt, harmonisierte Europäische Normen für den Digitalen Produktpass zu entwickeln. Zur Erarbeitung dieser Normen wurde bei CEN und CENELEC das „Joint Technical Committee 24 Digital Product Passport“ gegründet.