Der Anwendungsbereich der OVE E 8101 lautet: „Diese Norm enthält Anforderungen für die Planung, Errichtung und Prüfung von elektrischen Niederspannungsanlagen. Diese Anforderungen dienen dem Schutz von Personen, Nutztieren und Sachwerten vor Gefahren und Beschädigungen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung elektrischer Niederspannungsanlagen entstehen können. Außerdem tragen diese Anforderungen zum Erhalt der ordnungsgemäßen Funktion bei. Diese Anforderungen gelten zB für Wohnungen und Wohngebäude, Gewerbe und Industrie, Bürogebäude, öffentliche Gebäude, landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen, Fertigteilgebäude, Caravans, Baustellen, vorübergehend errichtete Anlagen, Marinas, Beleuchtungsanlagen im Freien, medizinisch genutzte Bereiche, PV-Anlagen, Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen, sowie zugehörige elektrische Anlagen.“
Anhand dieser Formulierung erkennt man, dass durch diese Norm nicht nur die Normenreihe ÖVE/ÖNORM E 8001 (bzw. OVE-EN 1) abgedeckt ist, sondern auch die Anforderungen gemäß der Reihe ÖVE/ÖNORM E 8002 und der ÖVE/ÖNORM E 8007.
Dies bedeutet, dass die OVE E 8101 die ÖVE-EN 1 Reihe bzw. die ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe, die ÖVE/ÖNORM E 8002 Reihe und die ÖVE/ÖNORM E 8007 schlussendlich mit der kommenden Novelle der Elektrotechnikverordnung ersetzen wird. Es ist darauf hinzuweisen, dass die OVE E 8101 aufgrund urheberrechtlicher Aspekte nicht verbindlich erklärt werden kann.