Änderungen in der Elektrotechnikverordnung in Kraft

Anfang Dezember 2024 ist die aktualisierte Elektrotechnikverordnung ETV 2020 in Kraft getreten. Wir informieren Sie über die Änderungen.

Die Elektrotechnikverordnung ETV 2020 regelt die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen. Am 3. Dezember 2024 ist eine Änderung in Kraft getreten. Die Neuerungen betreffen vor allem die Listen der verbindlich erklärten und kundgemachten Normen und Richtlinien. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.

1. Liste der verbindlichen Normen: (Anhang I):

In der Liste der verbindlichen Normen (Anhang I) entfallen folgende Einträge:

  • ÖVE-E 36/1970 "Errichtung und Betrieb von Elektrofischereianlagen": Die Nachfolgenorm, ÖVE/ÖNORM EN 60335-2-86:2016-09-01Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für elektrische Fischereigeräte“ befindet sich bereits in der Liste der kundgemachten Normen und wird durch OVE EN 60335-2-86/A12:2018-07-01 ergänzt.
  • ÖVE-EN 31/1981 "Errichtung von Elektrozaunanlagen": Die Norm wurde ersatzlos aus der Liste der verbindlichen Normen gestrichen. Die Nachfolgernorm OVE EN IEC 60335-2-76:2023-03-01 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für Elektrozaungeräte" befindet sich bereits in der Liste der kundgemachten Normen.

Zudem wurden in der Liste der verbindlichen Normen folgende Einträge aktualisiert:

  • OVE E 8065:2023-06-01"Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen" ersetzt Ausgabe OVE E 8065:2017-03-01.
  • OVE E 8385:2020-09-01"Betrieb von elektrischen Anlagen - Besondere Festlegungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten" ersetzt ÖVE/ÖNORM E 8385:2006-05-01.
  • OVE E 8684-1:2021-12-01"Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" ersetzt OVE E 8684-1:2019-12-01.

Verbindliche und kundgemachte Normen: Was unterscheidet sie?

Normen und Referenzdokumente stellen Mindestanforderungen dar. Grundsätzlich sind sie Empfehlungen, deren Anwendung freiwillig ist. Werden Normen allerdings vom Gesetzgeber für verbindlich erklärt, erlangen sie Gesetzesrang.

Kundgemachte Normen sind nicht verbindliche Bestimmungen, bei deren Anwendung die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Elektrotechnikgesetzes ETG 1992 als erfüllt angesehen werden können. Bei einer fehlenden oder unvollständigen Anwendung von kundgemachten Normen und Referenzdokumenten ist eine Risikobeurteilung notwendig.

Wendet man im Zusammenhang mit verbindlichen Normen und Referenzdokumenten alternative Lösungsansätze an, ist eine Ausnahmebewilligung bei der Behörde einzuholen.

2. Liste der kundgemachten Normen (Anhang II):

In der Liste der kundgemachten Normen sind folgende Normen neu hinzugekommen:

  • OVE EN 50174-2/AC:2023-02-01„Informationstechnik – Installation von Kommunikationsverkabelung – Teil 2: Installationsplanung und Installationspraktiken in Gebäuden“
  • OVE EN 50678:2021-03-01„Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“
  • OVE EN 50699:2021-07-01„Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“
  • OVE EN IEC 60079-0/AC:2021-05-01„Explosionsgefährdete Bereiche -- Teil 0: Betriebsmittel - Allgemeine Anforderungen“
  • OVE EN 60335-2-86/A12:2018-07-01„Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-86 Besondere Anforderungen für elektrische Fischereigeräte“

Außerdem wurde die Liste um folgende Richtlinien erweitert, die Ergänzungen zur OVE E 8101:2019-01-01„Elektrische Niederspannungsanlagen“ darstellen:

  • OVE-Richtlinie R 2000-5-55N01:2022-08-01 "Anforderungen für die Auswahl und Installation von elektrischen Betriebsmitteln"
  • OVE-Richtlinie R 2000-5-55N02:2022-08-01 "Aufstellen und Anschließen von Verteilern"
  • OVE-Richtlinie R 2000-7-7N54:2022-08-01 "Stromversorgung von ortsfesten Experimentierständen in Unterrichtsräumen"
  • OVE-Richtlinie R 2000-7-7N90:2022-08-01 "Garagen, überdachte Stellplätze, Parkdecks sowie Arbeitsgruben oder Unterfluranlagen"
  • OVE-Richtlinie R 2000-7-7N95:2022-08-01 "Stromversorgung von Aufzügen"
  • OVE-Richtlinie R 2000-7-7N96:2022-08-01 "Stromversorgung von Fahrtreppen und Fahrsteige"

Folgende aktualisierte Normen ersetzen in der Liste der kundgemachten Normen die jeweilige Vorgängerversion:

Die Berichtigungen der ÖVE/ÖNORM EN 60335-1/AC:2014-05-01 sowie der OVE EN 61936-1/AC:2017-08-01 sind nach der Veröffentlichung neuer Ausgaben nicht mehr notwendig und wurden daher ersatzlos aus der Liste der kundgemachten Normen gestrichen.

Alle Details zur Änderung der Elektrotechnikverordnung ETV 2020 können Sie im Rechtsinformationssystem RIS nachlesen.

OVE Presse

Mag. Cornelia Schaupp
Leitung Presse und Kommunikation

Eschenbachgasse 9
1010 Wien

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